Stille BotschafterInnen
- Stille BotschafterInnen werben in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis für unser Anliegen und animieren Mitmenschen, damit die Stiftung zusätzliche Zuwendungen erhält;
- Stille BotschafterInnen melden Name Vorname, Strasse, Nummer, Postleizahl und Ort dem Geschäftsführer, damit er diese, im Namen der stillen BotscchafterIn, anschreiben kann;
- Der Geschäftführer führt eine Spendenliste für jede BotschafterIn;
- Die stillen BotschafterInnen verfügen über kein Stimmrecht und keine Unterschriftenkompetenz im Stiftungsrat;
- Die stillen BotschafterInnen erhalten keine Entschädigungen, keine Spesen und kein Gehalt;
- Diese Tätigkeit ist rein ehrenamtlich:
- Auf Wunsch der stillen BotschafterIn wird im Internetauftritt der Stiftung Thurgauer Tierfreunde die stille BotschafterIn mit Bild und Namen veröffentlicht;
- Die Ernennung erfolg durch den Geschäftsführer.
BotschafterInnen
- BotschafterInnen werben in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis, sowie in der Öffebtlichkeit für unser Anliegen und animieren Mitmenschen, damit die Stiftung zusätzliche Zuwendungen erhält;
- BotschafterInnen melden Name Vorname, Strasse, Nummer, Postleizahl und Ort dem Geschäftsführer, damit er diese, im Namen der BotscchafterIn, anschreiben kann;
- Der Geschäftführer führt eine Spendenliste für jede BotschafterIn;
- Die BotschafterInnen verfügen über kein Stimmrecht und keine Unterschriftenkompetenz im Stiftungsrat;
- Die BotschafterInnen erhalten keine Entschädigungen, keine Spesen und kein Gehalt;
- Diese Tätigkeit ist rein ehrenamtlich:
- Die BotschafterIn erteilt die Erlaubnis im Internetauftritt der Stiftung Thurgauer Tierfreunde mit Bild und Namen veröffentlich zu werden;
- Die Ernennung erfolg durch den Geschäftsführer.
SonderbotschafterIn
- Gehen Spenden im Umfang von Fr. 50’000.– bis Fr. 99’999.– bei der Stiftung ein, so wird der Titel SonderbotschafterIn verliehen.
EhrenbotschafterIn
- Gehen Spenden im Umfang von Fr. 100’000.– und mehr bei der Stiftung ein, so wird der Titel EhrenbotschafterIn verliehen.